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Elektronische Signatur



Die elektronische Signatur kann als das elektronische Gegenstück zur eigenhändigen Unterschrift angesehen werden.

Der Begriff elektronische Signatur ist Oberbegriff für verschiedene Formen der elektronischen Signatur. Oft werden auch die Begriffe elektronische Unterschrift oder digitale Signatur verwendet.

Die elektronische Signatur ist jedoch in der Regel keine Schrift, beispielsweise eine digitalisierte eigenhändige Unterschrift. Eine digitalisierte Handschrift besitzt für sich alleine nur geringe Beweiskraft, da sie beliebig oft kopiert und an beliebig veränderte Dokumente angehängt werden kann. Die Kopien sind dabei vom Original nicht zu unterscheiden.

Folgende Vorteile bietet die handgeschriebene elektronische Signatur:

Der Medienbruch d.h. der Ausdruck auf  Papier zur Unterzeichnung entfällt.
Die Unterschrift kann nicht übertragen, geklaut oder vergessen werden.
Die Unterschrift ist eine eindeutige  Willenserklärung.
Die Unterschrift ist ein anerkannter Vorgang zur Willensbekundung bei Jung und Alt.
Der Unterzeichnende muss nicht Mitglied in einem Trustcenter sein.





















































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